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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1: Anmeldung
Artikel 2: Zahlung
Artikel 3: Rücktritt
Artikel 4: Haftung
Artikel 5: Versicherung
Artikel 6: Kaution
Artikel 7: Schäden
Artikel 8: Übergabe
Artikel 9: Rückgabe
Artikel 10: Untervermietung
Artikel 11: Gesetze
Artikel 12: Gerichtsstand
Artikel 13: Befähigung

 

 


Artikel 1: Anmeldung

1.1
Die Buchung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag tritt jedoch erst mit meiner schriftlichen Bestätigung in Kraft und wird nach Erfüllung der in Artikel 2.1/2.4 genannten Forderung für mich bindend.


Artikel 2: Zahlung

2.1
Der Charterer hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt meiner schriftlichen Bestätigung eine Anzahlung von ca. 30% der Chartergebühr - der genaue Betrag wird in der mit der Bestätigung zugesandten Rechnung genannt - zu zahlen.

Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag meinem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist (bei Scheck oder Überweisung) oder wenn ich den Betrag in bar erhalten habe.

2.2
Der noch ausstehende Betrag meiner Rechnung muss spätestens 4 Wochen vor Charterantritt bei mir unwiderruflich eingegangen sein.

2.3
Bei Nichterfüllung der Punkte 2.1 und/oder 2.2, bin ich berechtigt den Vertrag einseitig unverzüglich aufzuheben, ohne dass irgendein Haftungsanspruch gegen mich geltend gemacht werden kann.

2.4
Sollte der Termin des Charterbeginns innerhalb von 4 Wochen nach Buchung fallen, ist der gesamte Rechnungsbetrag in einer Summe sofort bei Buchung fällig.


Artikel 3: Rücktritt

3.1
Bei Rücktritt aus dem Chartervertrag ist die Anzahlung sofort fällig, bzw. berechtigt mich zur Einbehaltung der bereits erfolgten Anzahlung.

3.2
Im Falle des Rücktritts aus dem Chartervertrag innerhalb von 14 Tagen vor Charterantritt, sind 80 % des Rechnungsbetrages zu leisten.

3.3
Sofern die Yacht anderweitig für den vertraglich zugesicherten Zeitraum verchartert wird, verpflichte ich mich, den bereits gezahlten Betrag unter Abzug einer Kostenpauschale von € 150,- zurückzuerstatten.

3.4
Sollte nur ein Teil des vertraglich zugesicherten Zeitraums der Vercharterung neu belegt werden können, so bin ich berechtigt für die entstandene Nichtbelegung der Yacht eine Ausfallpauschale von 80 % des Zeitraums der Nichtbelegung einzubehalten, bzw. einzufordern. - Dies kommt jedoch nur im Zusammenhang mit Punkt 3.2 zum tragen.


Artikel 4: Haftung

4.1
Der Charterer und seine Begleiter nutzen die Yacht und das Zubehör auf eigene Gefahr.
Der Charterer stellt mich ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verletzungen von Teilnehmern, einerlei welche Ursache sie haben, sowie bei Verlust von Sach- oder Geldwerten frei.


Artikel 5: Versicherung

5.1
Die Yacht ist haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von € 1.000.000,-

5,2
Weiterhin besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von €1.000,-.

5,3
Schäden die durch die Versicherung nach deren Bedingungen nicht gedeckt sind, z.B. wegen grober Fahrlässigkeit, gehen zu Lasten des Charterers.

5,4
Die Fahrtgrenzen werden durch die Versicherungsbedingungen vorgegeben. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.


Artikel 6: Kaution

6,1
Bei Yachtübergabe ist eine Kaution von € 1.000,- in bar oder in Form von Euroschecks ohne Datum an uns oder unseren Vertreter zu übergeben. Nach schadensfreier und ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht wird der volle Betrag sofort zurückerstattet.

6,2
Bei Schäden oder Verlusten wird eine entsprechende Summe einbehalten und nach Feststellung der endgültigen Schadenshöhe abgerechnet.

6,3
Bei nicht ordnungsgemäßem Zustand der Yacht bei Rückgabe werden die damit im Zusammenhang stehenden Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt und gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet.


Artikel 7: Schäden

7,1
Tritt nach der Übergabe der Yacht an den Charterer ein Schaden an der Yacht oder dem Zubehör auf, den der Charterer zu vertreten hat, so trägt er die Kosten für die Reparatur.

7,2
Er haftet jedoch, abgesehen von der Selbstbeteiligung, nicht für solche Schäden, für die ein Versicherer eintritt. Verliere ich hierdurch meinen Schadenfreiheitsrabatt, so kann ich den Charterer bis zur Hälfte des mir dadurch entstehenden finanziellen Nachteils in Anspruch nehmen.

7,3
Der Charterer verpflichtet sich ausdrücklich, während des Zeitraums der Charter auftretende Schäden korrekt im Logbuch festzuhalten und mich unverzüglich zu informieren.

7.4
Jede Grundberührung ist ebenfalls genau im Logbuch zu vermerken und mir, bzw. meinem Vertreter bei Rückgabe ausdrücklich mitzuteilen - unabhängig davon, ob sie zu einem Schaden geführt hat oder nicht.

7,5
Der Charterer ist nur mit meiner Zustimmung berechtigt, Reparaturaufträge über €200,- zu erteilen, es sei denn es handelt sich um eine Maßnahme, um einen größeren Schaden abzuwenden.

7,6
Sollten Schäden auftreten, die eine aufwendigere Reparatur nach der Rückgabe der Yacht erfordern, so ist die Yacht entsprechend früher zurückzugeben, um eine reibungslose und termingemäße Übergabe an den nächsten Charterer zu gewährleisten. Ausnahmen sind nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung möglich.


Artikel 8: Übergabe

8,1
Die Yacht wird sauber, seeklar und voll getankt übergeben.

8,2
Vor der Übernahme hat sich der Charterer vom ordnungsgemäßen Zustand von Yacht und Ausrüstung sowie deren Vollständigkeit zu überzeugen.

8,3
Eventuell versteckte oder nach Übergabe aufgetretene Mängel berechtigen den Charterer nicht zur Minderung des Charterpreises, es sei den die Mängel wurden dem Charterer durch mich infolge grober Fahrlässigkeit verschwiegen.


Artikel 9: Rückgabe

9,1
Die Rückgabe und der Rückgabe Ort haben wie vereinbart zu erfolgen. Die Yacht ist in sauberem und voll getanktem Zustand mit dem wie übernommen gestauten Inventar zurückzugeben.

9,2
Kommt der Charterer mit dieser Verpflichtung in Verzug, so hat er für die Zeit der Überziehung anteilig die Charterkosten zu tragen. Der Chartervertrag gilt als verlängert, bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Yacht.

9,3
Alle aus Punkt 9.2 in Folge auftretenden Kosten gehen zu Lasten des Charterers. Auch eine eventuell erforderliche Anreise der Nachfolgecrew zu einem anderen als dem vereinbarten Übergabehafen, oder die Kosten einer eventuell notwendig werdenden Rückführung der Yacht hat der Charterer zu tragen.


Artikel 10: Untervermietung

10,1
Die Untervermietung der Yacht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht nur für sich und seine Besatzungsmitglieder in Anspruch zu nehmen.

10,2
Der Transport von Waren oder Personen gegen Bezahlung, sowie jede Art von Handel sind verboten.

10,3
Die Besatzung ist zu jeder Zeit zu Hilfeleistungen und Rettung verpflichtet. Jeder wie auch immer geartete Betrag durch Auffinden von Wracks, oder durch Hilfs- und Rettungsaktionen steht nur dem Schiffseigentümer zu.


Artikel 11: Gesetze

11,1
Der Charterer und seine Crew sind verpflichtet sich nach den Landesgesetzen zu richten, die Gültigkeit in dem Gebiet haben, in dem man sich befindet.

11,2
Wenn der Charterer die geltenden Zollbedingungen übertritt, oder eine Übertretung duldet, ist er verpflichte, jede in diesem Zusammenhang stehende Konsequenz oder Strafe zu tragen. Weiterhin ist er verpflichtet, jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

11,3
Ich werde grundsätzlich durch den Charterer von jeglichen Folgen auf Grund von Verstößen des Charterers gegen geltendes Recht im In- und Ausland freigehalten.


Artikel 12: Gerichtsstand

12,1
Es gilt nur deutsches Recht.

12,2
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen/Bremen.


Artikel 13: Befähigung

13,1
Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass mit der Yacht und dem dazugehörenden Inventar gewissenhaft und nur im Sinnes des jeweiligen Gebrauchszweckes umgegangen wird.

13,2
Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht nach den Regeln guter Seemannschaft zu führen.

13,3
Er versichert, den Befähigungsnachweis, die Kenntnisse und Erfahrung zu besitzen, die dazu gehört, eine See gehende Yacht dieser Größe zu bedienen und zu führen.

13,4
Sportbootführerschein Nr.

ausgestellt am:
in:

13,5
DSV-Führerschein:
Nr.

ausgestellt am:
in:

13,6
Sprechfunkzeugnis Nr.

ausgestellt am:
in:


Änderungen der vorgenannten Bedingungen bedürfen der Schriftform, sowie der Bestätigung. Sollte eine Klausel des Vertrages ungültig sein, bleibt der Rest davon unberührt. Wir erkennen die Bedingungen diese Chartervertrages in allen Punkten an und erklären uns uneingeschränkt damit einverstanden.

Ort und Datum:

Charterer: